
Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in NRW – Der große Überblick
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen haben gesetzlichen Anspruch auf Beratung für Menschen mit Behinderung – doch das vielfältige Leistungsangebot des deutschen Sozialstaats ist in den Sozialgesetzbüchern (SGB) kleinteilig geregelt und oft schwer zu überblicken. Wer hat Anspruch auf welche Unterstützung? Und wo kann man diese beantragen? Diese Seite gibt einen strukturierten Überblick über alle wesentlichen gesetzlich verankerten Beratungsangebote – von der Krankenversicherung über die Eingliederungshilfe NRW bis hin zur unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). So finden Sie schnell die richtige Anlaufstelle für Ihre Situation. Die verschiedenen, oftmals auch sehr lokal verorteten zivilgesellschaftlichen Angebote von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen bleiben in dieser Übersicht außen vor
Verbandsjurist Oliver Totter hat darin alle wesentlichen gesetzlich verankerten Beratungsangebote strukturiert zusammengefasst – von den Beratungspflichten der Krankenkassen (SGB V) über die Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII), die Eingliederungshilfe durch LVR und LWL (SGB IX) und die EUTB (§ 32 SGB IX) bis hin zu den Integrationsfachdiensten, der Pflegeberatung und regionalen Angeboten wie KoKoBe und SPZ.
Die Seite richtet sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Fachkräfte. Ergänzend steht eine PDF-Übersicht zum Ausdrucken und Weitergeben zur Verfügung.
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